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9. Februar 2016

Not much fun in the Havelland!

In dieser Woche tagte der Kreiswahlausschuss und entschied über die Zulassung der Kandidaten für die Landratswahl am 10.4.2016 im Havellandkreis. Er entschied den Kandidaten der Partei Die PARTEI, unseren GröLVBaZ Lars Krause, nicht zur Wahl zuzulassen. Wie sind entsetzt!!! Der Kandidate der Piratenpartei übrigens auch. Er setzte daher noch während der Sitzung des Kreiswahlausschusses die folgende Erklärung ab:

============================ Beginn Erklärung

FDGO

Das Vertrauen der Mehrheit der Menschen in die real existierende Demokratie ist gebrochen. Ich habe mich die letzten Tage beim Unterschriftensammeln mit hunderten Menschen unterhalten. Die Bevölkerung hat die Schnauze gestrichen voll. Eine Wahlbeteiligung von deutlich unter 50% spricht für sich.

Ich musste unterschreiben, dass ich mich jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) einsetzen werde, deshalb fange ich hier in diesem Kreiswahlausschuss an und verlange die Beachtung des demokratischen Gleichheitsgrundsatzes bei der Zulassung der Kandidaten zur Landratswahl. Es gibt keinen sachlichen Grund den Kandidaten einer Partei anders zu behandeln, als den Kandidaten einer anderen Partei oder einen Bürger, welcher sich zur Wahl stellt. Die Selbstprivilegierung der Herrschenden, hier die formale Ungleichbehandlung von Bürgern und Parteien im Kommunalwahlgesetz, ist einer der Gründe für das schwindende Vertrauen in Politik und Rechtsstaat.

Die Landesverfassung steht über dem BbgKWahlG. Verwehren sie einem Kandidaten die Teilnahme an dieser Wahl, ohne einen stichhaltigen sachlichen – nicht formalen – Grund, kündigen sie den demokratischen Grundkonsens auf. In der Verfassung heißt es eben nicht: jeder Bürger mit einer „gewissen Repräsentativität“ (Gorholt) hat das Recht sich wählen zu lassen, noch verlangt die Verfassung eine „Grundverankerung in der Bevölkerung“ (Lewandowsky) als Voraussetzung, um sich einer Wahl stellen zu dürfen.

Ich möchte eines klarstellen: Unsere Freiheit – unsere Grundrechte – sind nicht verhandelbar. Ich werde dafür kämpfen, notfalls mit Gewalt. Wenn es hart auf hart kommt und Sie sich auf die andere Seite stellen wollen, werde ich auch nicht zögern jeden einzelnen von Ihnen zu töten.                                    Raimond Heydt

============================== Ende Erklärung

Die Folge: „Der Kreiswahlleiter denkt über die Anforderung von Personenschutz nach.“ so die Märkische Allgemeine vom 9.2.2016. Ferner wurde Strafanzeige gegen den Piratenkapitän bei der Staatsanwaltschaft gestellt. Diese handelte er sich wegen seiner „Gewaltandrohung“ sowie dem Kauf von Stimmen bei der Sammlung von Unterstützerunterschriften (UU) ein. Lustig daran ist, dass er nicht für Unterschriften für seine Kandidatur gezahlt hat, sondern für die Unterstützung unseres Kandidaten sowie eines parteilosen Kandidaten. 170€ hat sich der Pirat die Aktion lt. MOZ vom 30.1.2016 bisher kosten lassen, womit 34 UU bezahlt wurden.

Auch wir sind der Meinung, dass man in Bezugnahme auf das Brandenburgische Wahlbeteiligungsverhinderungsgesetz (BbgKWahlG) die Rechte der Bürger in diesem schönsten aller schönen Bundesländer mit den breiten Springerstiefeln tritt. Daher haben wir Beschwerde gegen die Nichtzulassung unseres Kandidaten beim Kreiswahlleiter eingelegt.

Bisher sind sieben Kandidaten für die Wahl zugelassen: Drei Kandidaten einer Partei (CDUSPDGB90), ein verärgerter Unternehmer aus dem Grenzgebiet zu Sachens-Anhalt als parteiloser Kandidat, zwei Nazis und der Kapitän. Das wird lustig!