Wahlen 2024
2024 wird für Brandenburg wieder ein Wahljahr. Am 09.09.2023 finden beim Sommerfest im Club 18 in Potsdam die Aufstellungsversammlungen für die Europawahl und die Landtagswahl 2024 statt.
Die Genossix, die auf die Listen wollen bringen bitte die benötigten Unterlage selbst mit. Wir können speziell für die Europawahl nur Diejenigen berücksichtigen, die ihre unterlagen ausgefüllt zur Aufstellungsversammlung mitbringen.
Einzureichende Unterlagen
Listen für ein Land (Anlage 12 EuWO) und gemeinsame Listen für alle Länder (Anlage 13 EuWO) sind dem Bundeswahlleiter spätestens am 83. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.
Mit diesem Wahlvorschlag sind dem Bundeswahlleiter vorzulegen:
- die Zustimmungserklärungen der in den Wahlvorschlag aufgenommenen Bewerberinnen und Bewerber sowie Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber (Anlage 15 EuWO),
- für deutsche Bewerberinnen und Bewerber die Bescheinigungen der zuständigen Gemeindebehörden über die Wählbarkeit der vorgeschlagenen Bewerberinnen und Bewerber sowie Ersatzbewerberinnen und -bewerber (Anlage 16 EuWO),
- für Unionsbürgerinnen und -bürger die Bescheinigungen der zuständigen deutschen Gemeindebehörden, dass sie dort eine Wohnung innehaben oder ihren sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (Anlage 16A EuWO),
- für Unionsbürgerinnen und -bürger die Versicherungen an Eides statt über die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die letzte Anschrift im Herkunfts-Mitgliedstaat, die Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland, die Gebietskörperschaft oder den Wahlkreis des Herkunfts-Mitgliedstaates, in dem sie zuletzt eingetragen waren, sowie darüber, dass sie sich nicht gleichzeitig in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zur Wahl bewerben und dass sie im Herkunfts-Mitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind (Anlage 16B EuWO in zweifacher Ausfertigung),
- eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung des Wahlvorschlages, wobei die Leiterin oder der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmende gegenüber dem Bundeswahlleiter an Eides statt zu versichern haben, dass der Ablauf der Versammlung ordnungsgemäß verlief (Anlage 17 bzw. 18 und Anlage 19 EuWO),
- falls Unterstützungsunterschriften erforderlich sind, auch diese mit dem Nachweis der Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner (Anlage 14, ggf. mit der Anlage 14A EuWO),
- die schriftliche Satzung und das Programm sowie eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach demokratischen Grundsätzen durchgeführte Wahl der Mitglieder des Vorstandes, der den Wahlvorschlag zu unterzeichnen hat, mit den Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder, sofern der Wahlvorschlagsberechtigte nicht im Europäischen Parlament, im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge im Wahlgebiet ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten ist.