Du wolltest schon immer deine Osttapete verschönern oder dein Gartenhaus neu verkleiden? Dann hol dir jetzt die Wahlplakate von Die PARTEI von den Laternen, denn diese sind nach der Wahl für alle freigegeben! Nur für den Eigenbedarf!
Bitte lass die Laternen und die Plakate anderer ganz. Bei Doppelplakaten nimm bitte beide mit und lass keinen Müll liegen. Danke und Bitteschön!
Am 13.02.2025 hat das Verwaltungsgericht in Cottbus zugunsten von
Die PARTEI beschlossen und dem Amt die Kosten des Verfahrens
(zulasten der Steuerzahlerinnen) auferlegt. Die PARTEI darf
unrechtmäßig verbotene Plakate wieder aufhängen.
Peitz im Landkreis Spree – Neiße , 13.02.2025
Lange hat es gedauert, bis der Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Cottbus bearbeitet
wurde. Immerhin rechtzeitig vor den Bundestagwahlen, wurde am 13.02.2025 zugunsten von
Die PARTEI entschieden und dem Amtsdirektor in Peitz die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Sein Glück ist, dass es die Steuerzahlerinnen gerne für ihn übernehmen werden. Besser hätte
das Geld nur für Unterrichtsmaterialien für den Wehrerziehungsunterricht oder
Tamponautomaten in Schulen ausgegeben werden können.
Dem Eilantrag von Die PARTEI zur aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wurde
stattgegeben. Denn „…da sich der Bescheid des Antragsgegners vom 31. Januar 2025 als
offensichtlich rechtswidrig erweist.“ führt das Gericht in dem 14 – seitigen Dokument aus.
Weiterhin „Eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung geht von den
betreffenden Wahlplakaten der Antragstellerin nicht aus.“
Gründe für den erwarteten Sieg der Partei Die PARTEI lieferte die anwaltliche Vertretung des
Amtsdirektors seltsamerweise selbst. „In Bezug auf das Plakat, welches vor dem Hintergrund
einer Regenbogen-fahne die Aufschrift „Fickt euch doch alle!“ enthält, ergibt sich dies schon
aus dem Vortrag des Antragsgegners selbst, wenn er insoweit ausführt, dieser Schriftzug mag
auch als Aufruf zur freien Liebe verstanden werden.“
(War da schon wieder Alkohol im Spiel?)
Die PARTEI darf und wird sich also weiterhin für Kinder, Menschen jeglicher sexueller
Orientierung sowie Frauen starkmachen dürfen.
Vielen Dank!
Die PARTEI Landesverband Brandenburg
Pressesprechendes Thomas Hufnagel
Kontakt für Rückfragen:
Thomas Hufnagel
0173 21 50 258 – propagandix@nulldie-partei-bb.de
Am 31.01.2025 forderte das Amt in Peitz (Landkreis Spree-Neiße) Die
PARTEI schriftlich per Mail auf, dem Amt unliebsame Plakate der
Partei innerhalb von gut 2 Stunden nach Versand der Mail
abzunehmen und hat Plakate unrechtmäßig selbst entfernt.
Peitz im Landkreis Spree-Neiße, 01.02.2025
Mitarbeitenden des Amtes in Peitz im Landkreis Spree-Neiße gefallen einige Wahlplakate der
sehr guten Partei Die PARTEI offenbar nicht. Mit fadenscheinigen Begründungen (war da
Alkohol im Spiel?) und unter Missachtungen mehrerer Gesetze, wurden mehrere
Wahlplakate der Partei („Kinder stark machen!“, „Feminismus ihr Fotzen!“, „Fickt euch doch
alle“) rechtswidrig abgenommen und ins Amt verbracht.
Allerdings währte die Einsicht auf Seiten des Amtes nur kurz (war da wieder Alkohol im
Spiel?). Am folgenden Tag erging durch den Amtsdirektor per Mail eine Aufforderung in der
Art eines Bescheides zum erneuten Abnehmen der unliebsamen Plakate. Im formlosen
Schreiben ohne Nennung irgendwelcher Rechtsgrundlagen wurde die sofortige Vollziehung
(innerhalb von 2 Stunden und 42 Minuten nach Absenden der Mail) angeordnet und
gleichzeitig festgestellt, dass alles wirklich sehr angemessen sei (das muss mit Alkohol zu tun
haben).
Ausgeführt wird das unter anderem mit der Behauptung, dass ein möglicherweise
beabsichtigter Satire-Ansatz erkannt wird, sei eher zu bezweifeln. Der Amtsdirektor
verunglimpft also auch noch die Bürgerinnen (die männliche Form ist mitgemeint) des Ortes
als dumm. Ist die Lausitz wirklich so verloren?
Diese mutwillige und möglicherweise politisch motivierte Einmischung in den
Bundestagswahlkampf wird sich Die PARTEI nicht gefallen lassen und ist derzeit dabei eine
Einstweilige Verfügung zu erwirken und bereitet weiterhin eine Klage vor.
Die PARTEI Landesverband Brandenburg
Pressesprecher Thomas Hufnagel
Kontakt für Rückfragen: 0173 21 50 258 – propagandix@nulldie-partei-bb.de
Potsdam, 24.01.2025
Das haben sich die herkömmlichen Parteien sicher anders ausgemalt. Nachdem sich die FDP
doch entschieden hat, besser schlecht zu regieren, als nicht zu regieren, nur um dann die
Bundesregierung zu schreddern, hat auch die vorgezogene Bundestagswahl 2025 nichts an
der Tatsache geändert: Die PARTEI steht mit den besten Listenkandidatinnen (die männliche
Form ist mitgemeint) aller Zeiten bei den nahenden Bundestagswahlen für das Land
Brandenburg auf dem Wahlzettel. Ätsch!
Die erforderliche Anzahl an notwendigen Unterstützungsunterschriften wurde deutlich
übertroffen. Obwohl die Ämter im Land Brandenburg sehr viele Formulare erst nach der
Abgabefrist bestätigt hatten (irgendwas ist ja immer), die Fristen für das Sammeln der
Unterschriften deutlich verkürzt war und der Zeitraum für das Sammeln in die Frosttage um
Weihnachten und Silvester gelegt wurde, konnte die Anzahl von 2.000 gültigen
Unterschriften mit 2.596 Formularen deutlich übererfüllt werden. Den Plan überzuerfüllen
nimmt sich Die PARTEI auch für ihre erste Regierungszeit ab Februar diesen Jahres fest vor.
Dann wird Brandenburg und ganz Deutschland wieder wunderschön und die Landschaften
werden blühen oder brennen.
Darüber hinaus wird Die PARTEI auch in der Hälfte der Wahlkreise im Land Brandenburg mit
Direktkandidatinnen (die männliche Form ist wieder mitgemeint) vertreten sein. Entschieden
wird das in den Kreiswahlausschüssen heute jedoch erst am späten Nachmittag. Die
Vorprüfungen ergaben jedenfalls keine Unstimmigkeiten. In den Wahlkreisen 57, 58, 59, 62
und 64 werden die anderen Parteien wohl das Nachsehen haben. Die übrigen Wahlkreise
werden durch die sehr weitsichtige Partei nicht bespielt werden. Dort ist Hopfen und Malz
bereits verloren und die Regionen können lediglich durch das Aufstellen von
Atomkraftwerken oder Panzerfabriken reanimiert werden. Dann wird Die PARTEI auch dort
wieder antreten.
Die PARTEI Landesverband Brandenburg
Pressesprecher Thomas Hufnagel
Voraussichtlich am 28. September 2025 soll die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag stattfinden (https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html). Auch Die PARTEI möchte mit ihren KandidatX den Wahlzettel vergrößern. Anstelle einer gemeinsamen Bundesliste stellt jeder Landesverband der PARTEI seine eigene Landesliste für die Bundestagswahl 2025 auf.
Der Landesverband Brandenburg traf sich dafür am 12. Oktober 2024 in Oranienburg zu einem LandesPARTEItag. Dort wählte er unter anderem die Genossinnen Corinna Mettler und Jennifer Exner an die Spitze seiner Landesliste. Die Wahlen für die DirektkandidatX der Wahlkreise stehen noch aus. Bis wir allerdings in Brandenburg tatsächlich auf dem Wahlzettel stehen, ist es unser Ziel 2000+ Unterstützerunterschriften zu sammeln und beim Landeswahlleiter einzureichen.
Wir freuen uns auf einen großartigen Wahlkampf.
Weitere Infos
Offizielle Pressemitteilung
Liebe Genossix,
dein Landesvorstand lädt Dich herzlich ein, Dich am 20.04.2024 um 10:00 Uhr im „Quasimono“, Erich-Weinert-Straße 2 in 03046 Cottbus einzufinden um gemeinsam mit sehr guten Genossix unseren Landesparteitag zu erleben.
Wir beginnen um 10:00 Uhr.
TAGESORDNUNG
0. Akkreditierung ab 10:00 Uhr
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Vorbereitung
2.1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung & Beschlussfähigkeit des LPTs (Anträge zur Änderung der Tagesordnung können bis Posteingang 7. Tage vor der Vollversammlung per Mail unter: mail@nulldie-partei-bb.de eingesandt werden.)
2.2. Wahl einer Versammlungsleitung
2.3. Wahl von etwas Protokollierendem
2.4. Abstimmung über die Zulassung von Gästen & der Presse
3. Präsentation und Abstimmung der Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen & LandesPARTEItage
4. Abstimmung über die Annahme des Protokolls des letzten
LandesPARTEItags (Hinweis: Das Protokoll des letzten LandesPARTEItags findet sich im Mitgliederbereich dieser Seite.)
5. Ergänzung und Annahme der Tagesordnung
6. Vorstandsarbeit
6.1 Bericht des Schiedsgerichts
6.2. Bericht des Schatzmeisters
6.3. Bericht der Kassenprüfer
6.4 Bericht des Vorstands
7. Entlastung des Vorstands
8. Vorstandswahlen
8.1. Wahl einer Wahlleitung
8.2. Bestimmung der Wahlhelfer, falls benötigt
8.3. Abstimmung über den Wahlmodus
8.4. Vorstandswahlen
8.5. Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstands
8.6. Wahl von zwei Kassenprüfenden
8.7. Wahl eines dreiköpfigen Schiedsgerichts
9. Satzungsänderungen
9.1 Satzungsänderung 1 – Anpassung des Vorstands
9.2 Satzungsänderung 2 – Anpassung der Fristen der Wahlen
9.3 Satzungsänderung 3 – Einführung des generischen Femininums
9.4 Satzungsänderung 4 – Einführung der Mindestdauer von LPTs
9.5 Satzungsänderung 5 – Einführung weiterer Ordnungsmaßnahmen
9.6 Satzungsänderung 6 – Aufräumen der Satzung
9.7 Satzungsänderung 7 – Einführung einer Bierpreisbremse auf LPTs
9.8 Satzungsänderung 8 – Anpassung der Fristen zur Einladung zum LPT
9.9 Satzungsänderung 9 – Einführung der ADIDIs in der Satzung
10. Weitere Abstimmungen
10.1 Auflösung des Landesverbandes
10.2 Beendigung der Balkankrise & Einführung eines Zählinstruments für UUs
10.3 Karaoke Abende in KVs
10.4 Gutes Wetter an LPTs
10.5 Gegenreden zu Anträgen
10.6 Corona-Viren bei LPTs
10.7 Planung Landesparteitag 2025
10.8 Nur noch Kölsch ausschenken
10.9 Nie Kölsch ausschenken
10.10 Begrenzen der Tattoomotive an LPTs
10.11 Verbieten des Atombombenbaus im TKC
10.12 Rosinen > Sultaninen > Korinthen > Fürstenwalde (Oder)
10.13 Einführung des „Walter Frosch“-Preises
10.14 Spendenquittungen in Reimform
11. Sonstiges und Ende der Veranstaltung
Eine detaillierte Tagesordnung mit den genauen Beschlüssen des TOP 10 und der geplanten Geschäftsordnung für die Versammlungen, sind unter https://die-partei-bbg.de/lpt-2024-2 einzusehen.
Satzungsänderungen:
Nachfolgend, sind alle neuen Satzungsänderungen aufgezählt. Eine detailierte Fassung alle Satzungsänderungen unter https://die-partei-bbg.de/lpt-2024-2
1) Änderung des Vorstands
Alt:
§ 5 Organe Absatz 3:
Dem Landesvorstand gehören sechs Mitglieder an:
1. Ein Vorsitzender,
2. ein stellvertretender Vorsitzender,
3. ein Schatzmeister,
4. ein Generalsekretär,
5. ein politischer Geschäftsführer und
6. ein Pressesprecher.
Neu:
§ 5 Organe Absatz 3:
Dem Landesvorstand gehören sieben Mitglieder an:
1. Ein Vorsitzender,
2. ein stellvertretender Vorsitzender,
3. ein Schatzmeister,
4. ein stellvertretender Schatzmeister,
5. ein Generalsekretär,
6. ein politischer Geschäftsführer und
7. ein Pressesprecher.
2) Anpassung der Fristen der Wahlen
Alt:
§5 Organe Absatz 5:
(5) Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Auf Beschluss des Landesparteitages kann offen gewählt werden.
§5 Organe Absatz 12:
Das Landesschiedsgericht wird vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Grundlage ist die Geschäftsordnung des Bundesschiedsgerichts. Es werden drei Richter*innen gewählt. Der/die Vorsitzende des Landesschiedsgerichts wird als Gerichtspräsident*in bezeichnet.
§ 12 Kassenprüfung Absatz 1:
Der Landesparteitag wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer*innen.
Neu:
§5 Organe Absatz 5:
(5) Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
§5 Organe Absatz 12:
Das Landesschiedsgericht wird vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Grundlage ist die Geschäftsordnung des Bundesschiedsgerichts. Es werden drei Richter*innen gewählt. Der/die Vorsitzende des Landesschiedsgerichts wird als Gerichtspräsident*in bezeichnet.
§ 12 Kassenprüfung Absatz 1:
Der Landesparteitag wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer*innen.
3) Einführung des generischen Femininums
Der Paragraph 1 Absatz 6 wird eingefügt:
Die Satzung ist im generischen Femininum geschrieben.
Der Paragraph 5 Absatz 3 wird wie folgt geändert zu:
Dem Landesvorstand gehören fünf Mitglieder an:
1. Eine Vorsitzende,
2. eine stellvertretender Vorsitzende,
3. eine Schatzmeiste,
4. eine Generalsekretärin,
5. eine politischer Geschäftsführerin und
6. eine Pressesprecherin.
Der Paragraph 5 Absatz 6 wird wie folgt geändert zu:
Der Landesvorstand tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Er wird von der Landesvorsitzenden oder bei deren Verhinderung von ihrer Stellvertreterin oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
Der Paragraph 5 Absatz 7 wird wie folgt geändert zu:
Der erweiterte Landesvorstand tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er wird von der Landesvorsitzenden oder bei deren Verhinderung von ihrer Stellvertreterin oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
Der Paragraph 5 Absatz 12 wird wie folgt geändert zu:
Das Landesschiedsgericht wird vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Grundlage ist die Geschäftsordnung des Bundesschiedsgerichts. Es werden drei Richterinnen gewählt. Die Vorsitzende des Landesschiedsgerichts wird als Gerichtspräsidentin bezeichnet.
Der Paragraph 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert zu:
Der Landesparteitag wird von der Landesvorsitzende oder bei dessen Verhinderung von seiner Stellvertreterin oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
Der Paragraph 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert zu:
Für die Aufstellung von Bewerberinnen für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze, der Wahlordnungen, der Bundessatzung und dieser Landessatzung.
Der Paragraph 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert zu:
Landeslisten- bzw. Kreisbewerberinnen sollen ihren Hauptwohnsitz im entsprechenden Wahlkreis haben.
Der Paragraph 12 Absatz 1 wird wie folgt geändert zu:
Der Landesparteitag wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüferinnen.
Der Paragraph 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert zu:
Die Kassenprüferinnen prüfen die Kasse des Landesverbandes einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch und berichten dem Vorstand. Die Kassenprüferinnen erstatten dem Landesparteitag vor der Entlastung des Vorstands einen Prüfungsbericht.
Der Paragraph 12 Absatz 3 wird wie folgt geändert zu:
Kassenprüferin kann nicht werden, wer im Sinne des Parteiengesetzes ein Parteiamt inne hat.
4) Einführung der Mindestdauer von LPTs
Der Paragraf 6 Absatz 6 wird eingefügt:
Der Landesparteitag darf eine Mindestdauer von acht Stunden nicht unterschreiten.
Sollten im Vorfeld nicht genügend Anträge gestellt worden sein, wird unter dem TOP
Verschiedenes solange das PARTEI Lied gesummt, bis die Mindestdauer erreicht ist.
5) Einführung weiterer Ordnungsmaßnahmen
Der Paragraf 3 Absatz 1 wird geändert in Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung, gegen Grundsätze oder gegen die Ordnung der Partei und fügt ihr damit Schaden zu, kann der Landesvorstand unter Beachtung von §10 Abs. 5 PartG folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen:
1. Verwarnung,
2. Lehrauftrag,
3. Verweis,
4. Öffentliche Verachtung,
5. Enthebung aus einem Parteiamt,
6. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden,
7. Ausschluss.
Einführung des Paragraf 3a
§ 3a Unliebsame Mitglieder
(1) Unliebsame Mitglieder sind Mitglieder, die mit ihrem Charakter und/oder Verhalten nicht die Werte der Partei DIE PARTEI wiedergeben, dieses aber nicht ausreicht, um eine Ordnungsmaßnahme nach §6 durchzuführen.
(2) Benannt werden kann ein unliebsames Mitglied gegenüber dem Landesvorstand Brandenburg von einem Zusammenschluss von mindestens 5 Mitgliedern.
(3) Stimmt mindestens 1/3 des Landesvorstandes Brandenburg gegen die Benennung als unliebsames Mitglied, so ist diese abgelehnt.
(4) Ein vom Landesvorstand Brandenburg bestätigtes unliebsames Mitglied ist mit allen Mitteln in eine aktive Mitgliedschaft bei der Piratenpartei zu drängen.
6) Aufräumen der Satzung
Der Paragraf 5 Absatz 5 wird wie folgt geändert zu:
Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt.
Der Paragraf 5 Absatz 5b wird eingefügt:
Der Vorstand kann auch in Blockwahl gewählt werden, wenn auf Antrag mindestens zwei Drittel der wahlberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung für dieses Wahlverfahren stimmen. Die Abstimmung über das Wahlverfahren kann in offener Abstimmung stattfinden, wenn sich die Mehrheit der Mitgliederversammlung dafür ausspricht.
Einführung des Paragraf 5 Absatz 13:
Der Vorstand hat seine Beschlüsse und Protokolle unter Wahrung des Personen- und Datenschutzes den Mitgliedern zugänglich zu machen.
Paragraf 6 Absatz 6 wird eingeführt:
Bei ordentlichen LandesPARTEItagen können Anträge zur Tagesordnung bis zu zwei Wochen vor dem Parteitag gestellt werden, danach sind nur noch Anträge für „Sonstiges“ (nicht beschlussfähig) möglich. Spätestens zwei Wochen vor dem LandesPARTEItag ist den Mitgliedern die endgültige Tagesordnung zur Ansicht bereitzustellen. Bei außerordentlichen LandesPARTEItagen werden Beschlüsse nur zum dringlichen, den Parteitag notwendig machenden Anlass gefasst. Dieser Anlass ist bei der Einladung anzugeben.
7) Einführung einer Bierpreisbremse auf LPTs
Der Paragraph 6 Absatz 6 wird eingefügt:
Der Landesvorstand hat sicherzustellen, dass der Tagungsort des LandesPARTEItages, bzw. Mitgliederversammlung, dass den Mitgliedern mindestens eine Biersorte für den Literpreis von 6 Euro angeboten wird und das Biertrinken vor Ort möglich ist. Sollte vor Ort kein Bier angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Umkreis von 250 Metern ein, während der Tagung geöffneter, Supermarkt/Discounter vorhanden ist.
8) Anpassung der Fristen zur Einladung zum LPT
Alt:
Paragraf 6 Absatz 2:
Der Landesparteitag wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.
Paragraf 10 Absatz 2:
Anträge auf Satzungsänderung sind nur zulässig, wenn sie mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen sind.
Neu:
Paragraf 6 Absatz 2:
Der Landesparteitag wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger, mindestens jedoch 10 Tage, erfolgen.
Paragraf 10 Absatz 2:
Anträge auf Satzungsänderung sind nur zulässig, wenn sie mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen sind.
9) Einführung der ADIDIs in der Satzung
Einführung des Paragrafens 13:
§ 17 – Die ADIDIs
(1) Der Vorstand benennt in Abstimmung mit der Antidiskriminierungskommission des Bundesverbandes mindestens zwei Ombudspersonen, welche bei sexistischen und/oder diskriminierenden Fällen innerhalb der PARTEI unabhängige Ansprechperson sind und vermitteln.
(2) Ombudsperson kann nicht werden, wer bereits Mitglied des Vorstands oder Mitglied des Landesschiedsgerichts ist.
(3) Die Ombudspersonen berichten der Mitgliederversammlung über ihre Tätigkeit in anonymisierter Form.
(4) Kreis- und Ortsverbände können in einem geeigneten Zyklus im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung eine Vertrauensperson benennen, welche bei sexistischen und/oder diskriminierenden Fallen innerhalb der PARTEI unabhängige Ansprechperson ist und vermittelt. Ombudsperson kann nicht werden, wer bereits Mitglied des jeweiligen Vorstands oder Mitglied des Landesschiedsgerichts ist.
Einführung des Paragraf 5 Absatz 13
Der Landesvorstand achtet darauf, dass auf allen Ebenen ein respektvolles, wertschätzendes Miteinander gepflegt wird. Mitglieder, die Respekt vermissen lassen oder andere diskriminieren, werden in geeigneter Form darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten den Zielen der PARTEI insbesondere dem Gedanken des § 1 (1) – zuwiderläuft und nicht geduldet wird. Das Einschalten der Ombudspersonen oder Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 3 sowie Strafanzeigen bleiben davon unberührt.
Einführung des Paragraf 5 Absatz 14
Der Vorstand muss in Zusammenarbeit mit den Ombudspersonen mutmaßliche Fälle von Diskriminierungen und Übergriffen, die an ihn herangetragen werden, schriftlich dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht besteht auch für die kontextbezogene Kommunikation mit den Betroffenen. Diese Kommunikation findet nur nach Absprache im Vorstand statt.
Wir zählen auf Dich!
Mit grauen Grüßen Dein LaVo
Antworten an: mail@nulldie-partei-bb.de
Geschäftsordnung
Liebe Genossix,
Den Landesstammtisch am 07.10. verlegen wir auf den 16.12.und feiern ein Nicht-Weihnachtsfest mit Euch.
HEY!
Kein Grund zum traurig sein, denn:
Wir sehen uns alle am 21.10. um 11.00Uhr zur Schulung im Freiland in Potsdam!
Es ist bald Wahl, dann nochmal und nochmal.
Dafür wollen wir uns alle gut vorbereiten. Wir haben diesen Tag nach den Wünschen und Ideen der Mitglieder gestaltet. Das Ende der Schulung ist für 17.00Uhr geplant.
Inhalte:
+ Neues vom Vorstand
+ Grundsätzliches Wissen
+ Umgang mit AfD & Co
+ Wie erstelle ich ein Plakat?
+ Wie setze ich eine Idee um?
Zwischendurch gibt es Kuchen, Kaffee und weitere Köstlichkeiten.
Wer etwas zum Snacken auf den Tisch stellen möchte, den werden wir nicht daran hindern. #ausgewogenwirdspäter
Wäre schön, wenn ihr kurz Bescheid gebt, ob und mit wieviel Begleitung ihr kommt.
Dann wissen wir, wie viel Kuchen und Bouletten wir euch vor den Latz knallen dürfen.
Eine Teilnahme ist aber auch spontan und ohne Anmeldung möglich.