Landesparteitag 2024

Liebe Genossix,

dein Landesvorstand lädt Dich herzlich ein, Dich am 20.04.2024 um 10:00 Uhr im „Quasimono“, Erich-Weinert-Straße 2 in 03046 Cottbus einzufinden um gemeinsam mit sehr guten Genossix unseren Landesparteitag zu erleben.
Wir beginnen um 10:00 Uhr.

TAGESORDNUNG

0. Akkreditierung ab 10:00 Uhr
1. Begrüßung durch den Vorstand
2. Vorbereitung
2.1. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung & Beschlussfähigkeit des LPTs (Anträge zur Änderung der Tagesordnung können bis Posteingang 7. Tage vor der Vollversammlung per Mail unter: mail@nulldie-partei-bb.de eingesandt werden.)
2.2. Wahl einer Versammlungsleitung
2.3. Wahl von etwas Protokollierendem
2.4. Abstimmung über die Zulassung von Gästen & der Presse
3. Präsentation und Abstimmung der Geschäftsordnung für Mitgliederversammlungen & LandesPARTEItage
4. Abstimmung über die Annahme des Protokolls des letzten
LandesPARTEItags (Hinweis: Das Protokoll des letzten LandesPARTEItags findet sich im Mitgliederbereich dieser Seite.)
5. Ergänzung und Annahme der Tagesordnung
6. Vorstandsarbeit
6.1 Bericht des Schiedsgerichts
6.2. Bericht des Schatzmeisters
6.3. Bericht der Kassenprüfer
6.4 Bericht des Vorstands
7. Entlastung des Vorstands
8. Vorstandswahlen
8.1. Wahl einer Wahlleitung
8.2. Bestimmung der Wahlhelfer, falls benötigt
8.3. Abstimmung über den Wahlmodus
8.4. Vorstandswahlen
8.5. Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstands
8.6. Wahl von zwei Kassenprüfenden
8.7. Wahl eines dreiköpfigen Schiedsgerichts
9. Satzungsänderungen
9.1 Satzungsänderung 1 – Anpassung des Vorstands
9.2 Satzungsänderung 2 – Anpassung der Fristen der Wahlen
9.3 Satzungsänderung 3 – Einführung des generischen Femininums
9.4 Satzungsänderung 4 – Einführung der Mindestdauer von LPTs
9.5 Satzungsänderung 5 – Einführung weiterer Ordnungsmaßnahmen
9.6 Satzungsänderung 6 – Aufräumen der Satzung
9.7 Satzungsänderung 7 – Einführung einer Bierpreisbremse auf LPTs
9.8 Satzungsänderung 8 – Anpassung der Fristen zur Einladung zum LPT
9.9 Satzungsänderung 9 – Einführung der ADIDIs in der Satzung
10. Weitere Abstimmungen
10.1 Auflösung des Landesverbandes
10.2 Beendigung der Balkankrise & Einführung eines Zählinstruments für UUs
10.3 Karaoke Abende in KVs
10.4 Gutes Wetter an LPTs
10.5 Gegenreden zu Anträgen
10.6 Corona-Viren bei LPTs
10.7 Planung Landesparteitag 2025
10.8 Nur noch Kölsch ausschenken
10.9 Nie Kölsch ausschenken
10.10 Begrenzen der Tattoomotive an LPTs
10.11 Verbieten des Atombombenbaus im TKC
10.12 Rosinen > Sultaninen > Korinthen > Fürstenwalde (Oder)
10.13 Einführung des „Walter Frosch“-Preises
10.14 Spendenquittungen in Reimform
11. Sonstiges und Ende der Veranstaltung

Eine detaillierte Tagesordnung mit den genauen Beschlüssen des TOP 10 und der geplanten Geschäftsordnung für die Versammlungen, sind unter https://die-partei-bbg.de/lpt-2024-2 einzusehen.

Satzungsänderungen:

Nachfolgend, sind alle neuen Satzungsänderungen aufgezählt. Eine detailierte Fassung alle Satzungsänderungen unter https://die-partei-bbg.de/lpt-2024-2

1) Änderung des Vorstands

Alt:
§ 5 Organe Absatz 3:
Dem Landesvorstand gehören sechs Mitglieder an:
1. Ein Vorsitzender,
2. ein stellvertretender Vorsitzender,
3. ein Schatzmeister,
4. ein Generalsekretär,
5. ein politischer Geschäftsführer und
6. ein Pressesprecher.

Neu:
§ 5 Organe Absatz 3:
Dem Landesvorstand gehören sieben Mitglieder an:
1. Ein Vorsitzender,
2. ein stellvertretender Vorsitzender,
3. ein Schatzmeister,
4. ein stellvertretender Schatzmeister,
5. ein Generalsekretär,
6. ein politischer Geschäftsführer und
7. ein Pressesprecher.

2) Anpassung der Fristen der Wahlen

Alt:
§5 Organe Absatz 5:
(5) Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Auf Beschluss des Landesparteitages kann offen gewählt werden.

§5 Organe Absatz 12:
Das Landesschiedsgericht wird vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Grundlage ist die Geschäftsordnung des Bundesschiedsgerichts. Es werden drei Richter*innen gewählt. Der/die Vorsitzende des Landesschiedsgerichts wird als Gerichtspräsident*in bezeichnet.

§ 12 Kassenprüfung Absatz 1:
Der Landesparteitag wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer*innen.

Neu:
§5 Organe Absatz 5:
(5) Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

§5 Organe Absatz 12:
Das Landesschiedsgericht wird vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Grundlage ist die Geschäftsordnung des Bundesschiedsgerichts. Es werden drei Richter*innen gewählt. Der/die Vorsitzende des Landesschiedsgerichts wird als Gerichtspräsident*in bezeichnet.

§ 12 Kassenprüfung Absatz 1:
Der Landesparteitag wählt für die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenprüfer*innen.

3) Einführung des generischen Femininums

Der Paragraph 1 Absatz 6 wird eingefügt:
Die Satzung ist im generischen Femininum geschrieben.

Der Paragraph 5 Absatz 3 wird wie folgt geändert zu:

Dem Landesvorstand gehören fünf Mitglieder an:
1. Eine Vorsitzende,
2. eine stellvertretender Vorsitzende,
3. eine Schatzmeiste,
4. eine Generalsekretärin,
5. eine politischer Geschäftsführerin und
6. eine Pressesprecherin.

Der Paragraph 5 Absatz 6 wird wie folgt geändert zu:
Der Landesvorstand tritt mindestens zweimal jährlich zusammen. Er wird von der Landesvorsitzenden oder bei deren Verhinderung von ihrer Stellvertreterin oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Der Paragraph 5 Absatz 7 wird wie folgt geändert zu:
Der erweiterte Landesvorstand tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Er wird von der Landesvorsitzenden oder bei deren Verhinderung von ihrer Stellvertreterin oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Der Paragraph 5 Absatz 12 wird wie folgt geändert zu:
Das Landesschiedsgericht wird vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Grundlage ist die Geschäftsordnung des Bundesschiedsgerichts. Es werden drei Richterinnen gewählt. Die Vorsitzende des Landesschiedsgerichts wird als Gerichtspräsidentin bezeichnet.

Der Paragraph 6 Absatz 2 wird wie folgt geändert zu:
Der Landesparteitag wird von der Landesvorsitzende oder bei dessen Verhinderung von seiner Stellvertreterin oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Der Paragraph 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert zu:
Für die Aufstellung von Bewerberinnen für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze, der Wahlordnungen, der Bundessatzung und dieser Landessatzung.

Der Paragraph 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert zu:
Landeslisten- bzw. Kreisbewerberinnen sollen ihren Hauptwohnsitz im entsprechenden Wahlkreis haben.

Der Paragraph 12 Absatz 1 wird wie folgt geändert zu:
Der Landesparteitag wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüferinnen.

Der Paragraph 12 Absatz 2 wird wie folgt geändert zu:
Die Kassenprüferinnen prüfen die Kasse des Landesverbandes einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch und berichten dem Vorstand. Die Kassenprüferinnen erstatten dem Landesparteitag vor der Entlastung des Vorstands einen Prüfungsbericht.

Der Paragraph 12 Absatz 3 wird wie folgt geändert zu:
Kassenprüferin kann nicht werden, wer im Sinne des Parteiengesetzes ein Parteiamt inne hat.

4) Einführung der Mindestdauer von LPTs

Der Paragraf 6 Absatz 6 wird eingefügt:
Der Landesparteitag darf eine Mindestdauer von acht Stunden nicht unterschreiten.
Sollten im Vorfeld nicht genügend Anträge gestellt worden sein, wird unter dem TOP
Verschiedenes solange das PARTEI Lied gesummt, bis die Mindestdauer erreicht ist.

5) Einführung weiterer Ordnungsmaßnahmen

Der Paragraf 3 Absatz 1 wird geändert in Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung, gegen Grundsätze oder gegen die Ordnung der Partei und fügt ihr damit Schaden zu, kann der Landesvorstand unter Beachtung von §10 Abs. 5 PartG folgende Ordnungsmaßnahmen verhängen:
1. Verwarnung,
2. Lehrauftrag,
3. Verweis,
4. Öffentliche Verachtung,
5. Enthebung aus einem Parteiamt,
6. Aberkennung der Fähigkeit ein Parteiamt zu bekleiden,
7. Ausschluss.

Einführung des Paragraf 3a
§ 3a Unliebsame Mitglieder
(1) Unliebsame Mitglieder sind Mitglieder, die mit ihrem Charakter und/oder Verhalten nicht die Werte der Partei DIE PARTEI wiedergeben, dieses aber nicht ausreicht, um eine Ordnungsmaßnahme nach §6 durchzuführen.
(2) Benannt werden kann ein unliebsames Mitglied gegenüber dem Landesvorstand Brandenburg von einem Zusammenschluss von mindestens 5 Mitgliedern.
(3) Stimmt mindestens 1/3 des Landesvorstandes Brandenburg gegen die Benennung als unliebsames Mitglied, so ist diese abgelehnt.
(4) Ein vom Landesvorstand Brandenburg bestätigtes unliebsames Mitglied ist mit allen Mitteln in eine aktive Mitgliedschaft bei der Piratenpartei zu drängen.

6) Aufräumen der Satzung

Der Paragraf 5 Absatz 5 wird wie folgt geändert zu:
Die Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vorstandes werden vom Landesparteitag oder der Gründungsversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt.

Der Paragraf 5 Absatz 5b wird eingefügt:
Der Vorstand kann auch in Blockwahl gewählt werden, wenn auf Antrag mindestens zwei Drittel der wahlberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung für dieses Wahlverfahren stimmen. Die Abstimmung über das Wahlverfahren kann in offener Abstimmung stattfinden, wenn sich die Mehrheit der Mitgliederversammlung dafür ausspricht.

Einführung des Paragraf 5 Absatz 13:
Der Vorstand hat seine Beschlüsse und Protokolle unter Wahrung des Personen- und Datenschutzes den Mitgliedern zugänglich zu machen.

Paragraf 6 Absatz 6 wird eingeführt:
Bei ordentlichen LandesPARTEItagen können Anträge zur Tagesordnung bis zu zwei Wochen vor dem Parteitag gestellt werden, danach sind nur noch Anträge für „Sonstiges“ (nicht beschlussfähig) möglich. Spätestens zwei Wochen vor dem LandesPARTEItag ist den Mitgliedern die endgültige Tagesordnung zur Ansicht bereitzustellen. Bei außerordentlichen LandesPARTEItagen werden Beschlüsse nur zum dringlichen, den Parteitag notwendig machenden Anlass gefasst. Dieser Anlass ist bei der Einladung anzugeben.

7) Einführung einer Bierpreisbremse auf LPTs

Der Paragraph 6 Absatz 6 wird eingefügt:
Der Landesvorstand hat sicherzustellen, dass der Tagungsort des LandesPARTEItages, bzw. Mitgliederversammlung, dass den Mitgliedern mindestens eine Biersorte für den Literpreis von 6 Euro angeboten wird und das Biertrinken vor Ort möglich ist. Sollte vor Ort kein Bier angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Umkreis von 250 Metern ein, während der Tagung geöffneter, Supermarkt/Discounter vorhanden ist.

8) Anpassung der Fristen zur Einladung zum LPT

Alt:
Paragraf 6 Absatz 2:
Der Landesparteitag wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Paragraf 10 Absatz 2:
Anträge auf Satzungsänderung sind nur zulässig, wenn sie mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen sind.

Neu:
Paragraf 6 Absatz 2:
Der Landesparteitag wird vom Landesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem beauftragten Vorstandsmitglied schriftlich mit einer Frist von vier Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen (E-Mail genügt). Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger, mindestens jedoch 10 Tage, erfolgen.

Paragraf 10 Absatz 2:
Anträge auf Satzungsänderung sind nur zulässig, wenn sie mindestens zwei Wochen vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen sind.

9) Einführung der ADIDIs in der Satzung

Einführung des Paragrafens 13:
§ 17 – Die ADIDIs
(1) Der Vorstand benennt in Abstimmung mit der Antidiskriminierungskommission des Bundesverbandes mindestens zwei Ombudspersonen, welche bei sexistischen und/oder diskriminierenden Fällen innerhalb der PARTEI unabhängige Ansprechperson sind und vermitteln.
(2) Ombudsperson kann nicht werden, wer bereits Mitglied des Vorstands oder Mitglied des Landesschiedsgerichts ist.
(3) Die Ombudspersonen berichten der Mitgliederversammlung über ihre Tätigkeit in anonymisierter Form.
(4) Kreis- und Ortsverbände können in einem geeigneten Zyklus im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung eine Vertrauensperson benennen, welche bei sexistischen und/oder diskriminierenden Fallen innerhalb der PARTEI unabhängige Ansprechperson ist und vermittelt. Ombudsperson kann nicht werden, wer bereits Mitglied des jeweiligen Vorstands oder Mitglied des Landesschiedsgerichts ist.

Einführung des Paragraf 5 Absatz 13
Der Landesvorstand achtet darauf, dass auf allen Ebenen ein respektvolles, wertschätzendes Miteinander gepflegt wird. Mitglieder, die Respekt vermissen lassen oder andere diskriminieren, werden in geeigneter Form darauf hingewiesen, dass ein solches Verhalten den Zielen der PARTEI insbesondere dem Gedanken des § 1 (1) – zuwiderläuft und nicht geduldet wird. Das Einschalten der Ombudspersonen oder Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 3 sowie Strafanzeigen bleiben davon unberührt.

Einführung des Paragraf 5 Absatz 14
Der Vorstand muss in Zusammenarbeit mit den Ombudspersonen mutmaßliche Fälle von Diskriminierungen und Übergriffen, die an ihn herangetragen werden, schriftlich dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht besteht auch für die kontextbezogene Kommunikation mit den Betroffenen. Diese Kommunikation findet nur nach Absprache im Vorstand statt.

Wir zählen auf Dich!
Mit grauen Grüßen Dein LaVo

Antworten an: mail@nulldie-partei-bb.de

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