Einladung zum 9. LandesPARTEItag

Liebe erlauchteste PARTEI Menschen der Mark Brandenburg,

wie bereits in der Mail im Dezember angekündigt, wird der 9. LandesPARTEItag 2020 am 25.01.2020 stattfinden.

Die Veranstaltung findet im Parkclub, in der Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 10a, 15517 Fürstenwalde, statt. Der Parkclub liegt fußläufig (ca.10 min) zum Bahnhof, an dem der RE1 in Richtung Frankfurt (Oder) alle halbe Stunde hält.

Da der Club noch nicht offiziell geöffnet haben wird, bitten wir euch für eure Verpflegung mit Essen selbst zu sorgen.

Akkreditierung ab: 9:30 Uhr
Beginn: 10:00 Uhr

Bitte Personal- und Mitgliedsausweis zur Legitimation mitbringen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Eine Rückmeldung aus den Verbänden mit ungefähren Teilnehmerzahlen würde uns jedoch helfen, alles ausreichend zu planen.

Die vorläufige Tagesordnung:

0. Akkreditierung ab 9:30 Uhr

1. Begrüßung und Feststellung der
Beschlussfähigkeit

2. Wahl einer Versammlungsleitung (Vorsitzender/in und Schriftführer/in)

3. Abstimmung über die Zulassung von Gästen

4. Abstimmung über die Annahme des Protokolls des letzten
LandesPARTEItag(Hinweis: Das Protokoll des letzten LandesPARTEItags findet sich im Mitgliederbereich dieser Seite.)

5. Ergänzung und Annahme der Tagesordnung

6. Bericht des Vorstands

7. Kassenbericht

8. Bericht der Kassenprüfer

9. Bericht zur kommenden Bundestagswahl

10. Bericht aus dem Politbüro

11. Entlastung des Vorstands

12. Wahlvorbereitungen

12.a. Wahl einer Wahlleitung

12.b. Abstimmung über die Wahlmodi

13. Satzungsänderungen

13.a. Zu der Satzung hinzugefügt werden, sollen folgende Passagen:

§1 – Zweck und Name
(6) Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind Grundsätze, die die PARTEI Brandenburg nach außen wie nach innen lebt.

§5 – Organe
(11) Sollte es im Rahmen der Entscheidungsfindung im Vorstand aus gesundheitlichen oder anderen Gründen zu einer Pattsituation kommen, so wird aus der Stimme des oder der Vorsitzenden bzw. des oder der amtierenden Vorsitzenden automatische eine Enthaltung.

(12) Im siebenköpfigen Vorstand der PARTEI Brandenburg sollen sich möglichst alle Verbände und Mitglieder des Landes Brandenburg wiederfinden.
Deshalb sollen möglichst viele verschiedene Kreisverbände mit stimmberechtigten Mitgliedern im Vorstand vertreten sein, jedoch maximal zwei aus jedem Kreisverband.

(13) Das Landesschiedsgericht wird vom Landesparteitag in geheimer Wahl für die Dauer von einem Jahr gewählt. Grundlage ist die Geschäftsordnung des Bundesschiedsgerichts. Es werden drei Richter*innen gewählt. Der/die Vorsitzende des Landesschiedsgerichts wird als Gerichtspräsident*in bezeichnet.

§7 Bewerberaufstellung für Wahlen zu Volksvertretungen
(3) Bewerber/innen für Wahlen zu Volksvertretungen dürfen ausschließlich für Die PARTEI antreten.

§ 11 – Ehrungen
(1) Der Landesverband Brandenburg gibt sich eine Ehrenordnung, diese ist kein Bestandteil der Satzung.
(2) Ehrungen werden auf der Homepage des Landesverbandes bekannt gegeben.
(3) Die für die Ehrungen anfallenden Kosten trägt der Landesverband.

§ 12 – Kassenprüfung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer*innen.
(2) Die Kassenprüfer*innen prüfen die Kasse des Landesverbandes einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch und berichten dem Vorstand. Die Kassenprüfer*innen erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht.
(3) Kassenprüfer*in kann nicht werden, wer bereits Mitglied des Landesvorstands oder Mitglied des Landesschiedsgerichts ist.

13.b. Geändert werden sollen in der Satzung folgende Passagen:

§5 Organe
anstatt:
(3) Dem Landesvorstand gehören sechs Mitglieder an:
1. Ein Vorsitzender,
2. ein stellvertretender Vorsitzender,
3. ein Schatzmeister,
4. ein Generalsekretär,
5. ein politischer Geschäftsführer und
6. ein Pressesprecher.

wird geändert zu:

(3) Dem Landesvorstand gehören sieben stimmberechtige Mitglieder an:
1. Ein/e Vorsitzende/r,
2. ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r,
3. ein/e Schatzmeister/in,
4. ein/e Generalsekretär/in,
5. ein/e politische/r Geschäftsführer/in
6. ein/e Vorstandsmitglied für Qualitätssicherung
7. ein/e Vorstandsmitglied für Besonderes

§6 Landesparteitag
anstatt:
(1) Der Landesparteitag tagt jährlich als Mitgliederversammlung.

wird geändert zu:
(1) Der Landesparteitag tagt mindestens einmal jährlich als Mitgliederversammlung.

12.d. Vorstandswahlen

12.e. Wahl der Mitglieder des erweiterten Vorstands

12.f. Wahl von Kassenprüfern

12.g. Wahl eines dreiköpfigen Schiedsgerichts

13. Budgetplanung der Gebietsverbände 2020

14. Sonstiges

15. Schluss der Veranstaltung

Bis bald!

Es grüßt

Euer Landesvorstand